Allgemeine Geschäftsbedingungen
der mobilen Hundeschule Christian Will "Scholaris Canis" - Stand: Januar 2013
Die mobilen Hundeschule Christian Will unterliegt §19 Abs. 1 UStG
§ 1 - Vorgespräch / Einzelstunde:
1. Das Ausbildungsziel wird mit jedem Hundehalter individuell festgelegt. Der praktischen Ausbildung geht im
Allgemeinen ein Informations- und Beratungsgespräch voraus. Bei diesem Beratungsgespräch wird der Hund auf
seinen Ausbildungsstand überprüft und auch gegebenenfalls schon unterrichtet.
2. Die Ausbildung findet immer gemeinsam mit Hund und Hundeführer statt und erfordert die aktive Mitwirkung des
Hundebesitzers. Für den nachhaltigen Erfolg ist das selbstständige Üben (Hausaufgaben) des im Training erarbeiteten
Inhaltes, sowohl zwischen den Unterrichtseinheiten als auch nach Beendigung des Trainings in der Hundeschule
unverzichtbar!
3. Der Erfolg des Trainings hängt zu einem wesentlichen Teil vom Hundehalter ab, aus diesem Grund kann eine
Erfolgsgarantie nicht gegeben werden.
4. Die Ausbildung findet im Rahmen von Einzelstunden oder Gruppenstunden statt, wobei die Gruppenstunden
ausschließlich als Kurse angeboten werden.
5. Der Trainer behält sich vor, die Übernahme eines weiteren Trainings abzulehnen. Das Vorgespräch stellt keine
Vertragsbindung dar. In jedem Fall ist die Gebühr laut der aktuellen Preisliste zu entrichten. Diese Gebühr wird bei
Zustandekommen eines Trainingsvertrages nicht rückvergütet.
6. Je nach Absprache, kann eine einzelne Unterrichtsstunde ohne gegenseitige, weitere Verpflichtung, stattfinden.
§ 2 – Leistungsumfang und Angebot
1. Eine Trainingseinheit beläuft sich in der Regel auf 60 Minuten. Je nach Bedarf können diese auch verlängert oder
gekürzt werden.
2. Die Hundeschule „Scholaris Canis“ bietet Gruppenunterricht, individuellen Einzelunterricht, Verhaltens- und
Angsttherapie sowie Workshops an.
3. Die Hundeschule und Verhaltenstherapie "Scholaris Canis" arbeitet über positive Motivation und nutzt die natürlichen
Triebe und Instinkthandlungen der Hunde.
4. Selbstverständlich besuchen wir Sie und Ihren Hund auch bei ihnen zu Hause, oder in der gewohnten Umgebung i
hres Hundes.
§ 3 - Geistiges Eigentum
1. Mit Inanspruchnahme einer Leistung der Hundeschule unterwirft sich der Hundehalter der Geheimhaltungspflicht
bezüglich aller in der Ausbildung oder Verhaltenstherapie angewandten Methoden. Diese Methoden sind geistiges
Eigentum der mobilen Hundeschule Christian Will "Scholaris Canis“.
2. Es ist nicht gestattet, während der Trainingseinheiten Bilder, Videos oder Ähnliches zu machen .
§ 4 - Anmeldung zur Beratung oder zum Vorgespräch und Einzelunterricht
Die Meldung zur Beratung/ Vorgespräch oder zur Einzelstunde, unterliegt der schriftlichen Form. In der Regel sprechen
wir den Termin telefonisch ab. Je nach Vereinbarung bringen wir ihnen ein Anmeldeformular (Trainingsvertrag) zum
ersten Vorgespräch mit.
§ 5 - Anmeldung zu einem der Kursangebote
Die Meldung zum Kurs unterliegt der schriftlichen Form. Je nach telefonischer Vereinbarung erhalten Sie ein Formular
auf dem Postweg oder per Mail. Die Lehrgangsgebühr wird pro Hund erhoben. Mit der Rücksendung des ausgefüllten
Meldeformulars (Name, Anschrift usw. des Teilnehmers), oder der Email, bestätigen Sie verbindlich die Teilnahme am
Unterricht. Es handelt sich somit um einen Vertragsabschluss. Rücktrittsfrist siehe § 7.
§ 6 - Zahlung der Unterrichtsgebühren
1. Die Ausbildungskosten zzgl. Ab- und Abfahrt (Individualtraining, Beratung, Therapie) sind mit der ersten Stunde
im Voraus und ohne Abzüge zu bezahlen. Werden mehrere Trainingseinheiten vereinbart kann auf Wunsch monatlich
eine Rechnung geschrieben werden.
2. Kursgebühren werden mit Erhalt der Anmeldebestätigung fällig.
3. Die Bankverbindung erhalten sie zur Anmeldebestätigung.
4. Die Meldung zu einer Leistung (Beratung/Individualtraining/Kurs etc.) verpflichtet zur Zahlung laut aktueller Preisliste,
auch wenn der betreffende Teilnehmer nicht erscheint. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Gebühr für
gemeldete, aber nicht erschienene Teilnehmer. Es sei denn, die Meldung wird bis zur festgesetzten Rücktrittsfrist
schriftlich (auch per Mail) zurückgezogen. Wir bestätigen dann ebenfalls schriftlich den Eingang. Bei Schriftverkehr
per Email macht es Sinn, die Mail so zu versenden, dass vom PC eine Lesebestätigung angefordert wird. Das dient I
hrer Sicherheit, denn der Hundehalter ist in der Beweispflicht. Siehe Rücktrittsfrist § 7.
4. Bricht der Hundehalter die Ausbildung vorzeitig ab, so werden die Kosten nicht erstattet. Nicht wahrgenommene
Stunden verfallen.
§ 7 - Rücktrittsfrist vom Vertrag
1. Die Rücktrittsfrist bei Gruppenkursen ist bis einschließlich 8 Tage vor Kursbeginn. Einzelunterricht muss bis
24 Stunden vor Termin der Einzelstunde schriftlich abgesagt werden. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung i
st der Zeitpunkt des Poststempels oder des Maileingangs. Bei nicht schriftlich abgesagten Terminen sind die Gebühren
(Kurs, Beratung oder Individualtraining) in voller Höhe zu zahlen.
2. Bei Ausfall des Hundehalters (oder Hundes), nachweislich durch Krankheit, Unfall o.ä. werden die bezahlten, noch
ausstehenden Unterrichtseinheiten nachgeholt. Um rechtzeitige Information wird gebeten.
Ebenso beim Ausfall der Trainer.
§ 8 - Kranke Hunde und Impfpass
Am Unterricht dürfen nur gesunde Hunde teilnehmen. Zum Gruppenunterricht sind läufige Hündinnen nicht gesperrt.
Voller Impfschutz ist Pflicht! Tollwutschutzimpfung muss laut Heimtierpass gültig sein. Die Hunde müssen frei von
ansteckenden Krankheiten, Milben und Wurmbefall sein.
§ 9 - Bissige Hunde
Hunde die dazu neigen, Menschen oder Tiere zu beißen oder zwicken, sind bekannt zu geben. Für Hunde die zum
Beißen oder Zwicken neigen, ist ein "Maulkorb" mit zu bringen und auf Anweisung an zulegen. Dieses gilt auch für so
genannte Kampfhunderassen (Die Landeshundeverordnung / Städteordnung muss eingehalten werden).
§10 – Bilder und Videos
Bilder und Videos die vom Trainer bzw. einer von ihm beauftragten Person von Ihnen oder Ihrem Hund gemacht
werden stehen der mobilen Hundeschule Christian Will und der ausdrücklich zur freien Verfügung.
§ 11 - Haftung - Haftungsausschluss
1. Der/die Hundebesitzer/in haftet für alle durch ihn/sie oder seinen/ihren Hund verursachten Schäden. Er/sie bestätigt
hiermit, dass für die Dauer der Ausbildung in der Hundeschule eine gültige Haftpflichtversicherung besteht.
2. Die Teilnahme an allen Ausbildungs- und Beratungsstunden sowie an Workshops der Hundeschule erfolgt auf eigenes
Risiko. Eine Haftung seitens der mobilen Hundeschule Christian Will "Scholaris Canis", auch gegenüber Drittpersonen,
ist ausgeschlossen! Jegliche Begleitpersonen sind durch den/die Hundebesitzer/in bzw. den/die Hundeführer/in davon in
Kenntnis zu setzen.
3. Die mobile Hundeschule Christian Will "Scholaris Canis", bzw. der Inhaber der Hundeschule, Christian Will, haftet
nicht für Schäden die während des Trainings durch grob fahrlässiges Verhalten des Hundehalters/Hundehalterin
herbeigeführt werden.
4. Das Prinzip der Hundeschule ist es, ein Fehlverhalten des Hundes in der Öffentlichkeit abzustellen. Die Hundeschule
nutzt daher in der Regel beim Individualtraining kein eigenes Gelände. Der Unterricht findet in freier Natur,
oder Ortschaften usw., also auf - für jedermann zugängliche Straßen, Wege, Wiesen usw.- statt.
Der Hundehalter (und sein Hund) befindet sich während des Unterrichts in der Öffentlichkeit, und hat sich so zu
verhalten, wie bei einem privaten Spaziergang. Die Hundeschule (Christian Will) haftetn nicht für Schäden die dem Hund
oder Hundehalter/in durch Dritte zugefügt werden. Ebenfalls wird keine Haftung für Schäden übernommen, die durch
Bodenbeschaffenheit, oder die Umwelt allgemein (incl. Tiere jeglicher Art), entstehen.
4. Die angebotenen Kurse finden in der Regel auf einem festen Gelände statt.
Die Hundeschule (mobile Hundeschule Christian Will) haften nicht für Schäden die dem Hund oder Hundehalter/in
durch Dritte zugefügt werden. Ebenfalls wird keine Haftung für Schäden übernommen, die durch Bodenbeschaffenheit,
oder die Umwelt allgemein (incl. Tiere jeglicher Art) entstehen.
Sollten einzelne Klauseln der Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, so bleiben die anderen Punkte davon
unberührt.
Erfüllungsort / Gerichtsstand: Bad Dürrheim / Villingen-Schwenningen
Allgemeine
Geschäftsbedinungen
Die Hundeschule mit Köpfchen
© 2015 Christian Will mobile Hundeschule Christian Will “Scholaris Canis” vs Hund - hund ds - die Hundeschule mit Köpfchen