12.03.2015:Unsere neue Homepage ist online24.02.2015:Seit August 2014 ist für den Betrieb einer Hundeschule eine Erlaubnis Voraussetzung. Jeder Inhaber einer Hundeschule muss seine Sachkunde nachweisen. Diese Erlaubnis nach §11 Abs. 1 Nr 8f soll gewährleisten, dass die Hunde in der Hundeschule sachgemäß und tierschutzgerecht ausgebildet werden.Christian Willwurde vom Landratsamt Schwarzwald-Baar Kreis Abt. Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen diese Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 8f Tierschutzgesetz für das gewerbsmäßige Ausbilden von Hunden bzw. die Anleitung der Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter erteilt.
12.03.2015:Unsere neue Homepage ist online24.02.2015:Seit August 2014 ist für den Betrieb einer Hundeschule eine Erlaubnis Voraussetzung. Jeder Inhaber einer Hundeschule muss seine Sachkunde nachweisen. Diese Erlaubnis nach §11 Abs. 1 Nr 8f soll gewährleisten, dass die Hunde in der Hundeschule sachgemäß und tierschutzgerecht ausgebildet werden.Christian Will wurde vom Landratsamt Schwarzwald-Baar Kreis Abt. Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen diese Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 8f Tierschutzgesetz für das gewerbsmäßige Ausbilden von Hunden bzw. die Anleitung der Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter erteilt.